Das INFPC ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lifelong-learning.lu.
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Die digitale Barrierefreiheit ist ein Paket von Regeln und bewährten Verfahren betreffend die funktionalen, grafischen, technischen und redaktionellen Aspekte.
Eine barrierefreie Website ermöglicht u.a. Folgendes:
Das INFPC wendet besondere Sorgfalt bei der Barrierefreiheit dieser Website an.
Das Institut hat sich demnach zu einem Ansatz verpflichtet, der das Allgemeine Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) einhält.
Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wird die Barrierefreiheit von allen an der Konzipierung und Entwicklung der Website Beteiligten berücksichtigt.
Diese Personen werden zudem während der gesamten Konzipierungs- und Entwicklungsphase von externen Fachleuten in Sachen Audit, Schlichtung und Prüfung der Korrekturen begleitet.
Die Einrichtung "INFPC" ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Website lifelong-learning.lu ist wegen der folgenden Nichtkonformitäten nur teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1, der diese Norm umsetzt, vereinbar.
Liste der nicht konformen Kriterien:
Das folgende auf der Website befindliche externe Element wurde im Rahmen dieser ersten Prüfung der Konformität mit dem RGAA nicht analysiert:
Das INFPC ist sich bewusst, dass dieses externe Element Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit enthalten kann.
Deshalb wird das INFPC die Korrekturmöglichkeiten zeitnah untersuchen. Je nachdem, was diese Untersuchung ergibt, wird dieses Element korrigiert oder ersetzt und anschließend geprüft, um in die Ergebnisses dieser Prüfung einbezogen zu werden.
Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2022 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch einen Dritten: Ideance.
Die Tests wurden durch folgende Kombinationen von Webbrowser und Screen Reader durchgeführt:
Wenn Sie einen Mangel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@infpc.lu: Beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten.
Damit das Problem nachhaltig und angemessen gelöst werden kann, wird die Online-Korrektur des Mangels bezüglich der Barrierefreiheit bevorzugt.
Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format ihre Wahl übermittelt:
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular zu informieren, oder den Ombudsman, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International- Lizenz.